Oft gestellte Fragen

1. Wer sind wir?

Techniker, Künstler, Manager - das sind Fremdbilder, klarer ist hier eine Definition im Bayrischen Architektengesetz:

Art 1 Berufsaufgaben und Berufspflichten

(1) Berufsaufgaben des Architekten sind die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken...

(4) ... dazu gehören auch Beratung, Betreuung und Vertretung des Bauherrn ...

2. Was tun wir?

Beraten, organisieren, entwerfen und kritisch prüfen und überwachen- das ist nicht alles. Umfassender ist hier das Leistungsbild der Honorarordnung in Auszügen:

(1) Das Leistungsbild umfasst: Neubauten, Erweiterungen, Umbauten, Modernisierungen, Instandhaltungen und Instandsetzungen.

Die Arbeit des Architekten gliedert sich nach Abschnitten, die auch separat beauftragt werden können:

1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe (u.a. Ausschreibungen erstellen)
7. Mitwirkung bei der Vergabe (an die Baufirmen)
8. Objektüberwachung
9. Objektbetreuung und Dokumentation (während der Gewährleistungszeit)

Was können Sie noch erwarten?

Grundstücksbeurteilungen, Finanzierungs- und Steuerhinweise, Gespräche mit allen notwendigen Ämtern, Nachbarn, Planungsbeteiligten. Auf Wunsch des Bauherrn kann der Architekt auch als Generalplaner alleiniger Vertragspartner des Bauherrn sein und sämtliche Fachplanerleistungen übernehmen.

Wir bewahren die Belange des Bauherrn in jeder Hinsicht vor Fehlentscheidungen und schützen in vor Übervorteilungen.

 

3. Was wissen wir?

Wir besitzen Fachwissen in folgenden Bereichen:

- Privates- und öffentliches Baurecht
- Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
- Preisentwicklungen auf dem Bau- und Grundstücksmarkt
- Werkvertragsrecht
- Denkmalschutzgesetz
- Energieeinsparverordnung
- eine Fülle von DIN- Normen und anerkannten Regeln der Technik

Grundlage ist hier eine ständige Weiterbildung und Austausch mit Juristen, Sachverständigen und Fachingenieuren, zum Beispiel für Heizung, Sanitär, Elektro, Lüftung, Vermessung, Statik und Vermessung im bürointernen Netzwerk.

 

4. Was kosten wir?

Das hängt vom Auftragsumfang ab - die genaue Höhe des Leistungshonorars, das ausschließlich vom Bauherrn vergütet wird - ist in der Honorarordnung für Architekten geregelt und ist in der Regel mit der Unterzeichnung des Vertrages festzulegen.

 

5.  Macht sich das Architektenhonorar bezahlt?

So soll es sein, denn für einen geringen Teil der Gesamtkosten erhalten Sie das gesamte Know How des Architekten und seines Netzwerkes: Praxiserfahrung, künstlerische Intuition, Baustoff- und Materialkenntnis sowie die unverzichtbare Kosten-, Termin- und Qualitätssteuerung.

Die Haftung des Architekten beträgt für alle eigenen, von ihm zu vertretenden Beratungs-, Planungs- und Überwachungsfehler mindestens 5 Jahre nach Abnahme seiner Leistung - in besonderen Fällen bis 30 Jahren.

 

6. Wie arbeitet man mit uns zusammen?

Schließen Sie einen Vertrag ab, legen Sie das zugrunde, was zum Vertragszeitpunkt bekannt ist und welches Problem Sie genau gelöst haben wollen. Versuchen Sie eine Partnerschaft einzugehen, denn Qualitäts-, Zeit- und Kostenauffassungen sind unter Umständen am Anfang der Zusammenarbeit noch verschieden. In einem ersten kostenlosen Gespräch kann ein Anfang einer solchen Partnerschaft gelegt werden.

Mathias Hennig skizziert